
Ein kurzer Blick auf eine Nachricht, ein schneller Griff zum Navigationsgerät: Die Versuchung, das Smartphone während der Fahrt zu nutzen, ist groß. Dabei gehört die Ablenkung durch das Handy zu den häufigsten Unfallursachen im Straßenverkehr. Der Gesetzgeber hat die Regeln in der Straßenverkehrs-Ordnung deshalb klar gefasst, und die Behörden kontrollieren zunehmend, auch mit technischen Hilfsmitteln. Wer die Vorgaben kennt, kann Bußgelder und weitere Folgen vermeiden.
Maßgeblich ist Paragraf 23 der Straßenverkehrs-Ordnung. Danach darf, wer ein Fahrzeug führt, ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient, nur unter bestimmten Bedingungen benutzen. Erlaubt ist die Nutzung, wenn das Gerät dafür nicht in der Hand gehalten wird, also etwa über eine Freisprecheinrichtung oder Sprachsteuerung. Außerdem müssen Blickzuwendungen zum Gerät auf kurze, der Verkehrslage angepasste Zeitspannen beschränkt bleiben. Wer das Telefon in der Hand hält, verstößt daher regelmäßig gegen das Verbot, auch wenn er nur kurz etwas nachschaut eu führerschein.
Der Begriff der Nutzung ist weit gefasst. Er umfasst nicht nur das Telefonieren, sondern auch Schreiben, Lesen, das Bedienen von Apps, das Abrufen von Musik oder das Aufnehmen von Fotos und Videos. Auch das bloße Aufnehmen des Geräts, um es zu bedienen, kann ausreichen. Ein verbreiteter Irrtum betrifft das Warten an der roten Ampel: Das Verbot gilt grundsätzlich weiter, solange der Motor läuft. Bei Fahrzeugen mit Start-Stopp-Automatik gilt der Motor nur dann als ausgeschaltet, wenn er tatsächlich vollständig abgestellt wurde. Erst dann entfällt das Verbot.
Wer gegen die Vorschrift verstößt, muss mit einem Bußgeld und Punkten rechnen. Nach dem derzeit geltenden Bußgeldkatalog kostet ein einfacher Verstoß für Autofahrer 100 Euro und führt zu einem Punkt im Fahreignungsregister. Kommt es dabei zu einer Gefährdung anderer, erhöht sich das Bußgeld auf 150 Euro, es gibt zwei Punkte, und ein Fahrverbot von einem Monat kann hinzukommen. Bei einer Sachbeschädigung steigt das Bußgeld auf 200 Euro, ebenfalls mit zwei Punkten und einem möglichen Fahrverbot. Für Radfahrer gelten niedrigere Sätze. Da sich Bußgeldkataloge ändern können, lohnt sich vor einer Entscheidung ein Blick auf den aktuellen Stand.
Besonders ärgerlich ist, dass ein Handyverstoß oft folgenreicher ausfällt als gedacht. Ein Fahrverbot kann für Berufskraftfahrer und Pendler erhebliche Auswirkungen haben, und auch Versicherungen sehen Ablenkung am Steuer kritisch. Kommt es zu einem Unfall, kann eine Handynutzung bei der Haftungsfrage und der Bewertung des Verschuldens eine Rolle spielen. Bei schweren Folgen, etwa bei Verletzten, kommt sogar eine strafrechtliche Verantwortung in Betracht.
Wie wird der Verstoß festgestellt? Meist geschieht das durch Beobachtung von Polizeibeamten, die den Fahrer direkt ansprechen. In manchen Regionen kommen auch technische Systeme zum Einsatz, die Handynutzung am Steuer erkennen sollen. Ob und wie Aufnahmen verwertbar sind, wird rechtlich unterschiedlich beurteilt, und im Verfahren können Fragen zur Beweislage entscheidend sein. Ebenso kann es darauf ankommen, ob der Fahrer das Gerät tatsächlich bedient hat oder es lediglich in der Hand hielt oder weglegte.
Wer einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhält, sollte zunächst die Fristen im Blick behalten. Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Als Betroffener müssen Sie sich zur Sache nicht äußern. Oft ist es sinnvoll, zunächst Akteneinsicht zu nehmen und danach zu entscheiden, wie Sie sich verteidigen.
Mit einfachen Mitteln lässt sich das Risiko vermeiden. Nutzen Sie eine Halterung und die Sprachsteuerung, stellen Sie Navigation und Musik vor Fahrtbeginn ein, und schalten Sie Benachrichtigungen im Fahrmodus stumm. Halten Sie bei Bedarf an einem sicheren Ort an. Das schützt nicht nur Ihren Geldbeutel und Ihren Führerschein, sondern vor allem Sie selbst und andere Verkehrsteilnehmer.